Sind Tattoos am Arbeitsplatz tabu?

Darf der Chef verlangen, dass Sie Ihre Piercings am Arbeitsplatz entfernen? Kann ein Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, nur weil er tätowiert ist?

Ein Herzsymbol am Oberarm, ein Ring durch die Unterlippe – Tätowierungen und Piercings sind inzwischen weit verbreitet. Und eigentlich auch Privatsache. Danach darf Ihnen der Chef den Körperschmuck nicht generell verbieten. In vielen Unternehmen untersagen dennoch Klauseln im Arbeitsvertrag, Tätowierungen oder Piercings zu zeigen. Das gilt vor allem für Funktionen mit Kundenkontakt. Hier kann der Arbeitgeber fordern, dass sich die Arbeitnehmer „branchenüblich“ kleiden. Was darunter zu verstehen ist, hängt vom gewählten Job ab. Während ein sichtbarer Totenkopf in der Bank kaum toleriert werden dürfte, kann im Friseurberuf ein Nasenring als modisches Accessoire durchaus positiv aufgefasst werden.

Auch wenn Ihr Chef Tattoos grundsätzlich erlaubt, muss er nicht alles akzeptieren: Ablehnen darf er insbesondere Tattoos mit politischen, gewaltverherrlichenden oder sexistischen Motiven. Im Krankenhaus etwa sind Piercings aus hygienischen Gründen in der Regel verboten und bei manchen Arbeiten an Maschinen aus Sicherheitsgründen.

Ebenfalls zu bedenken: Bei Bewerbern kann die Entscheidung für oder gegen eine Einstellung von der Sichtbarkeit von Tattoos abhängen – und zwar ohne ausdrückliche Begründung für die Ablehnung durch den Unternehmer. Besonders wenn zwei annähernd gleich qualifizierte Kandidaten zur Auswahl stehen, fällt die Entscheidung möglicherweise für den Bewerber ohne Körperschmuck.

Bevor Sie damit liebäugeln, Ihren Körper auf Dauer bemalen zu lassen, überlegen Sie, an welcher Stelle. Für die meisten dürfte die T-Shirt-Grenze ein guter Kompromiss sein. Damit sind Sie im Zweifelsfall auch nicht gezwungen, in den Sommermonaten am Arbeitsplatz ausschließlich mit langen Ärmeln unterwegs zu sein.