Beim Posten auf Facebook Rechte Dritter beachten!
Zu Abmahnungen wegen Rechteverletzungen in Facebook kommt es immer wieder. Worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich keinen Ärger einhandeln wollen.
Mehrere hundert Millionen Fotos werden auf Facebook hochgeladen, täglich. Die Rechte anderer werden dabei nicht immer respektiert. Um welche Rechte geht es dabei?
Da ist in erster Linie das Urheberrecht. Beispiel: Sie fotografieren eine Landschaft, finden das Bild schön und wollen es mit Ihren Freunden teilen. Da Sie der Fotograf, also der Urheber sind, spricht auch nichts dagegen. Umgekehrt: Ist ein anderer der Urheberrechteinhaber, müssen Sie ihn grundsätzlich um Erlaubnis fragen, wenn Sie das Bild verwenden möchten. Zwar ist im privaten Rahmen die Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke im gewissen Umfang erlaubt. Doch wie weit reicht „privat“? Beschränken Sie die Sichtbarkeit des Bildes auf Ihre Facebook-Freunde? Wie sieht es mit der Sichtbarkeit für die Freunde Ihrer Freunde aus? Die Grenzen eng zu setzen schützt zwar in der Regel vor der Verfolgung durch den Rechteinhaber, legal ist das damit aber noch nicht. Wo Sie auf jeden Fall vorsichtig sein müssen, ist Ihr Profilfoto: Da es immer öffentlich, also für alle im Netz sichtbar ist, sind rechtlich geschützte Fotos von Stars oder Comicfiguren hier auf jeden Fall tabu.
Da gibt es aber auch noch das Persönlichkeitsrecht: In erster Linie geht es dabei um das Recht am eigenen Bild, wie es im Kunsturhebergesetz geregelt ist: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.“ Doch wer fragt schon jeden seiner Freunde und wer will schon wegen jedes Bildes gefragt werden, bevor es gepostet wird? In der Praxis macht dies kaum einer und in den wenigsten Fällen entsteht daraus ein Problem. Rechtlich gesehen kann jedoch jeder verlangen, dass ein Foto von ihm aus Facebook herausgenommen wird, wenn es dort ohne seine Erlaubnis steht. Ausnahmen: Er befand sich zum Zeitpunkt der Aufnahme auf einer öffentlichen Veranstaltung oder bei dem Bild ging es nicht in erster Linie um ihn, sondern zum Beispiel um den Kölner Dom dahinter.
Wie stellt sich Facebook selbst dazu? Das Unternehmen rät in seinen Nutzungsbedingungen, keine Inhalte hochzuladen, an denen der User keine Rechte hat: „Dir gehören alle Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest.“ Facebook respektiert die Rechte Dritter und kann einen Zugang sperren oder entfernen, wenn der Nutzer geschützte Werke (bei Facebook „IP-Inhalte“ genannt) ohne Erlaubnis eingestellt hat. Facebook sagt aber auch: „Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jegliche IP-Inhalte, die du auf oder in Zusammenhang mit Facebook postest.“