Meine Daten gehören mir

Telefonanbieter, Energieunternehmen, Supermarkt: Viele Firmen speichern Kundendaten. Der Kunde hat jedoch einen Anspruch auf Auskunft.

Man liest und hört viel über Geheimdienste, die Daten ausspionieren. In den Hintergrund rückt dabei, dass der Verbraucher auch viele Daten freiwillig von sich preisgibt, beispielsweise bei der Nutzung von Kundenkarten, als Mitglied in einem sozialen Netzwerk oder wenn man an Gewinnspielen teilnimmt. Wer wissen möchte, was Firmen, deren Kunde man ist, über einen gespeichert haben, sollte einfach einmal nachfragen. Denn in Deutschland gibt es das Bundesdatenschutzgesetz und demnach ist es das Recht der Verbraucher, zu erfahren, woher ein Unternehmen welche Daten hat, an wen sie weitergeleitet wurden und warum man sie speichert.

Wie Sie Auskunft erhalten

Viel müssen Sie dafür nicht tun: Schreiben Sie einen Brief und bitten Sie um Auskunft über alle Daten, die über Sie gespeichert sind. Verweisen Sie auf die Auskunftspflicht nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz, bitten Sie um eine Eingangsbestätigung Ihres Briefes und setzen Sie als Antwortfrist ein Datum in maximal drei Wochen. Vom Verbraucherzentrale Bundesverband gibt es ein Musterschreiben zum Thema, das Sie nutzen können.

Keine Antwort – was nun?

Sie bekommen keine Antwort? Dann wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes, in dem das Unternehmen sitzt. Auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie weiterführende Informationen. Falls Ihnen ein Telekommunikationsunternehmen nicht antwortet, ist der Bundesdatenschutzbeauftragte Ihr Ansprechpartner.