Wer krank ist, bleibt zu Hause! Oder nicht?

Darf ich trotz Krankschreibung zur Arbeit gehen? Riskiere ich dann meinen Versicherungsschutz? Muss ich mich „gesundschreiben“ lassen? Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

Für die Krankschreibung ist in jedem Fall ein Arzt zuständig: Er erteilt dem Patienten eine Bescheinigung mit der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Der Kranke soll während dieser Zeit alles tun, um gesund zu werden. Und er ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was für die Genesung hinderlich ist. Tatsächlich treibt es aber immer wieder Menschen an den Arbeitsplatz, obwohl sie krankgeschrieben sind. Für den einen ist es die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Andere wollen ihre Kollegen nicht hängen lassen. Wieder andere genesen schneller als erwartet. Nicht zu vergessen: Es gibt Menschen, die einfach gern zur Arbeit gehen. Was aber kann passieren, wenn Sie trotz Krankschreibung arbeiten?

Wie sind Sie versichert?
„Du verlierst deinen Schutz bei der Krankenversicherung und bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn dir dann etwas zustößt, bleibst du auf dem Schaden sitzen!“ So etwas hört man immer wieder. Stimmt in der Regel nicht: Den Krankenversicherungsschutz können Sie nicht verlieren und auch die Berufsgenossenschaft wird Sie bei einem Arbeitsunfall nicht im Regen stehen lassen (siehe § 7 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII). Allerdings wird sie den Einzelfall genau unter die Lupe nehmen: Haben Sie in einer Tätigkeit gearbeitet, die in Zusammenhang mit Ihrer Beschäftigung steht? Haben Sie trotz Erkrankung gefährliche Arbeiten verrichtet? Daraus leiten sich eventuell Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen oder das Unternehmen ab.

Kann der Arbeitgeber in Haftung genommen werden?
Wusste der Arbeitgeber nichts von Ihrer Erkrankung und konnte er sie auch nicht erkennen, haftet er bei Unfällen grundsätzlich nicht. Weiß er dagegen, dass Sie krank sind, darf er keine Arbeitsleistung von Ihnen fordern. Auch keine Tätigkeiten, die Ihnen objektiv möglich wären, z. B. einfache Büroarbeiten bei einem Gips am Bein. Wollen Sie dennoch arbeiten, muss die Tätigkeit angemessen sein, das heißt, Sie müssen sie trotz Erkrankung bewältigen können. Weitere Bedingungen: Sie sind für diese Arbeit qualifiziert und können sie gefahrlos ausüben.

Allerdings sind sich Arbeitgeber in der Regel ihrer Fürsorgepflicht bewusst und lassen deshalb arbeitswillige Mitarbeiter mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht an den Arbeitsplatz. Manchmal verlangt der Chef dann, dass sich sein Mitarbeiter vom Arzt „gesundschreiben“ lässt. Doch solch eine Bescheinigung gibt es gar nicht. Denkbar wäre nur, dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeit mit verkürzter Dauer attestiert.

Tipp: Statt krank an den Arbeitsplatz zu gehen, überlegen Sie sich, ob Sie von zu Hause aus helfen können. Informieren Sie Ihre Kollegen, was dringend zu tun ist, was liegen bleiben kann und wo die erforderlichen Unterlagen zu finden sind. Und konzentrieren Sie sich ganz auf Ihre Genesung.