Was geschieht mit den Onlinedaten nach meinem Tod?
Die gesetzlichen Regeln zum digitalen Nachlass sind in Deutschland lückenhaft. Bei einem plötzlichen Tod kann das zu Problemen führen. Doch jeder kann persönlich vorsorgen.
Heutzutage nutzen Menschen aller Altersstufen das Internet. Sie erhalten und versenden E-Mails, kaufen online ein, sind Mitglied in sozialen Netzwerken. Ihre Onlineaccounts bleiben auch nach dem Tod zunächst bestehen. Für die Erben stellt sich die Frage, welche Pflichten auf sie zukommen und welche Rechte sie haben.
Unklare Rechtslage beim E-Mail-Konto
Bei Briefen ist es geregelt: Erben sind berechtigt, die Post eines Verstorbenen entgegenzunehmen und zu öffnen. Für E-Mails ist dagegen in Deutschland unklar, ob ein Erbe einen Anspruch darauf hat, das Konto einzusehen. Dabei gibt die elektronische Post inzwischen häufig Aufschluss über Geschäfte, die der Verstorbene noch zu Lebzeiten abgeschlossen hat. Das können Warenbestellungen sein, eine Reisebuchung, der Abschluss einer Versicherung oder eine kostenpflichtige Mitgliedschaft. Davon zu wissen ist für die Erben wichtig, um rechtzeitig kündigen oder stornieren zu können. Schwierig wird es, wenn der Verstorbene das Passwort mit ins Grab genommen hat. Die E-Mail-Provider verhalten sich in diesem Fall uneinheitlich: Einige verschaffen den Hinterbliebenen nach Vorlage der Sterbeurkunde oder des Erbscheins den vollen Zugang zum Account. Andere lehnen das mit Verweis auf das Telekommunikationsgeheimnis oder den Persönlichkeitsschutz des Verstorbenen strikt ab und löschen das Konto nach Ablauf einer Frist.
Wem gehören immaterielle Güter?
Physische Gegenstände wie Computer und Festplatte gehören zum Nachlass und mit ihnen auch die dort gespeicherten persönlichen Daten. Liegen Fotos, Musik oder Blogeinträge auf einem Server, gehören sie dem Webanbieter. Hinterbliebene benötigen dann die Zugangsdaten. Hat der Verstorbene, wie bei E-Books oder Liedern häufig üblich, nur das Nutzungsrecht erworben, lassen sich die Daten nicht auf das Konto des Erben übertragen.
So können Sie selbst vorsorgen
Wenn Sie Ihren Erben solche Probleme ersparen möchten, verschaffen Sie sich regelmäßig einen Überblick über Ihre Onlineaktivitäten. Listen Sie die Passwörter der Konten auf, auf die Ihre Hinterbliebenen Zugriff haben sollen. Sensible Daten können Sie bei einem Notar deponieren. Benennen Sie für den Fall einer schweren Erkrankung in einer Vorsorgevollmacht die Person, die bevollmächtigt ist, Geschäfte für Sie zu übernehmen, inklusive Zugriff auf Ihre Onlinekonten.