Gebrauchtes im Netz kaufen

Wer gebrauchte Kleidung, Möbel oder Elektronik im Internet kauft, schont seinen Geldbeutel – und vermeidet unnötige Müllberge. Allerdings hat Gebrauchtkauf auch seine Tücken.

Sie haben im Internet etwas gekauft, beispielsweise eine Uhr. Doch als sie bei Ihnen ankommt, funktioniert sie nicht. Kein Problem, Sie schicken sie zurück und bekommen eine neue. Hier greift das sogenannte Gewährleistungsrecht. Das gilt sogar dann, wenn ein Händler Gebrauchtware verkauft. Sie ersteigern beispielsweise eine gebrauchte Uhr bei einem professionellen Händler. Dann ist darauf auch Gewährleistung: Geht sie kaputt, können Sie sie zurücksenden und der Händler muss Ihnen Ersatz schicken oder das Geld zurücküberweisen. Aber: Bei Gebrauchtwaren darf die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden. Das gilt übrigens nicht für sogenannte B-Ware, die nicht wirklich gebraucht wurde, sondern nur schon einmal ausgepackt worden ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Januar entschieden (Az.: 4 U 102/13). In diesem Fall haben Sie wie bei Neuware eine zweijährige Gewährleistungsfrist.

Kauf von privat
Anders ist die Rechtslage, wenn Sie von einer Privatperson etwas gebraucht kaufen. Einerseits muss sie das Produkt korrekt beschreiben. Das heißt: Funktioniert beispielsweise eine bestellte Uhr nicht, darf der Verkäufer nicht schreiben, sie sei in Ordnung. Kommt die Uhr kaputt bei Ihnen an, obwohl sie als funktionierend beschrieben worden war, sollte der Verkäufer sie zurücknehmen. Tut er das nicht, kann Ihnen vielleicht ein Rechtsanwalt weiterhelfen.

Andererseits gibt es auch diese Situation: Sie haben vielleicht schon gesehen, dass Privatverkäufer in ihre Anzeigen „Unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung“ schreiben. Funktioniert besagte Uhr vielleicht zwei Monate und gibt danach ihren Geist auf, ist das Pech. Bei einem professionellen Verkäufer könnten Sie sich jetzt auf das Gewährleistungsrecht beziehen, bei einem Privatverkäufer geht das eben nicht.

Wenn Sie gebrauchte Sachen im Internet kaufen, sollten Sie darum immer sofort nach Erhalt der Ware alle Funktionen überprüfen und direkt reklamieren, wenn es Probleme gibt. Viele Einkaufsportale bieten Käufern auch einen Schutz, wenn diese mit der Ware nicht zufrieden sind. Holen Sie die Ware selbst ab, sollten Sie sich mit dem Verkäufer zusammen davon überzeugen, dass das Produkt genau so ist, wie es im Internet beschrieben wurde. Das spart am Ende unnötigen Ärger – für beide Seiten.