SEPA: Die Mehrheit hat es längst geschafft

Firmen- und Geschäftskunden, Vereine und Kommunen sollten Überweisungen und Lastschriften seit dem 1. Februar 2014 im einheitlichen SEPA-Format abwickeln. Inzwischen wurde die Frist durch eine Übergangsregelung auf den 1. August 2014 verlängert. Das SEPA-Fazit fällt jetzt äußerst positiv aus: Die Sparkasse Karlsruhe Ettlingen ist längst SEPA-Ready und die meisten Kunden ebenfalls.

Die Umstellung für Privatkunden ist weiterhin auf den 1. Februar 2016 terminiert.

Insgesamt hat in Deutschland die überwiegende Mehrheit der Geschäftskunden längst auf SEPA umgestellt. Bereits im Februar appellierte der Sparkassenvorstand an die Kunden, ihre SEPA-Projekte trotz Übergangsregelung nicht aufzuschieben: „Die SEPA-Umstellung muss für alle Marktteilnehmer weiterhin höchste Priorität haben“, forderten die Vorstände damals die Kunden auf. Denn trotz Fristverlängerungen war klar: „SEPA kommt!“. Der kleine Rest an noch nicht SEPA-fähigen Unternehmen und Vereinen hat die Fristverlängerung inzwischen genutzt, um die Umstellungsarbeiten abzuschließen.

Um auch nach dem SEPA-Start am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen und Vereine in Deutschland eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) bei der Bundesbank beantragen. Bis Anfang Mai hatten bereits 96 % der Lastschriftkunden die Gläubiger-ID abgegeben und die notwendige Vereinbarung für die Nutzung des jeweiligen SEPA-Lastschriftverfahrens abgeschlossen.

Für Privatpersonen sind grundsätzlich kaum Vorbereitungen notwendig. Wichtig ist, dass sie zum Stichtag am 1. Februar 2016 ihre IBAN zur Hand haben. Die IBAN ist im Online-Banking und auf Kontoauszügen ersichtlich oder oftmals auf der Rückseite von SparkassenCards aufgedruckt. Außerdem können Kunden ihr persönliches IBAN-Kärtchen im Format einer SparkassenCard bei ihrem Berater bekommen.