Bilder für Facebook, E-Bay und das eigene Blog

Das Internet ist voll mit Bildern, schließlich hat im digitalen Zeitalter nahezu jeder immer eine Kamera in Form seines Handys bei sich. Aber: Nicht alle Fotos, die Sie damit machen, dürfen Sie ins Netz stellen. Fotografieren Sie beispielsweise Ihre Freunde, kommt deren Persönlichkeitsrecht – das Recht am eigenen Bild – ins Spiel. Stellen Sie das Foto bei Instagram oder Facebook oder auf Ihrem Blog ein, benötigen Sie deren Erlaubnis, und zwar am besten schriftlich: Denn geht die Freundschaft zu Bruch, könnten Ihnen die Freunde wegen des Bildes richtig Ärger machen.

Das gilt natürlich auch, wenn Sie Fremde fotografieren. Sie könnten über die Bildersuche von Google beispielsweise auf das von Ihnen eingestellte Foto stoßen. Und auch das kann eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt zur Folge haben. Die Kosten sind hoch.

Ebenso wenig, wie Sie Bilder von anderen Menschen im Internet veröffentlichen dürfen, ist es erlaubt, Kunst zu fotografieren und online zu stellen. An der Kunst hat nämlich der Künstler ein Urheberrecht. Und manche Künstler oder ihre Erben sind sehr strikt in der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.

Auch Bilder, die Sie in fremden Gebäuden oder Wohnungen machen, dürfen nicht einfach so ins Netz gestellt werden: Das Innere einer Kneipe beispielsweise oder einer Kirche kann geschützt sein. Tatsächlich freuen sich Restaurantbesitzer nicht immer über die kostenlose Werbung, die ein Bild des dort getrunkenen Cocktails oder der dort eingenommenen Mahlzeit oft ist. Es gab sogar einen Fall, in dem ein Restaurantbesitzer gegen einen Gast gerichtlich vorging, der das Bild seines Essens im Netz publiziert hatte. Zwar gibt es in der Regel kein Urheberrecht an gekochten Speisen – aber ein Hausrecht des Besitzers: Er darf seinen Gästen das Fotografieren verbieten. Und sie müssen sich daran halten.

Fremde Bilder benutzen

Selbst gemachte Bilder sind also nicht in jedem Fall legal. Darum auf bereits hochgeladene Fotos auszuweichen kann jedoch nicht die Alternative sein. Denn wenn eine andere Person die Bilder oder Videos ins Netz gestellt hat, wird auch sie daran ein Urheberrecht haben – und dieses im schlimmsten Fall einklagen. Benötigen Sie also Bilder für Ihren Blog oder für den Verkauf von Ware auf E-Bay, müssen Sie zulässige Fotos entweder selbst machen oder auf offizielle Quellen zurückgreifen. Es gibt zum Beispiel Bilddatenbanken, die für die nicht kommerzielle Nutzung von Bildern kein Geld verlangen. Trotzdem sind mit diesen Bildern Lizenzrechte verbunden, die Sie sich genau ansehen und die Sie einhalten müssen. Auch auf der Seite von Creative Commons  finden Sie Material, das Sie nutzen können. Und auch hier gilt: Achten Sie auf die mit dem Bild oder Video verbundene Lizenz.