Finanzwissen einfach erklärt: Vermögenswirksame Leistungen
Zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber – wer lässt sich das freiwillig entgehen? Wenn es um Einmalzahlungen wie das Urlaubsgeld geht, sicher niemand. Wenn es hingegen um monatliche Leistungen geht, die der Geldanlage dienen, sinkt das Interesse. Vielen Arbeitnehmern werden Vermögenswirksame Leistungen (VL) angeboten. Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld.
Denn bei Vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um freiwillige Beträge des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung unterstützen sollen. Meist ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt, ob Vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden und wie hoch diese sind. Die Leistungen werden mit dem monatlichen Gehalt versteuert, dann aber direkt in einen Sparplan investiert. Dabei hat der Arbeitnehmer in erster Linie die Wahl zwischen einem Banksparplan, Bausparvertrag oder einem Fondssparplan mit einer Mindestaktienquote von 60 Prozent.
Bis zu 40 Euro monatlich kann das Geldgeschenk des Chefs betragen. VL-Sparen lohnt sich umso mehr, wenn die staatliche Förderung genutzt werden kann. Diese gibt es unter bestimmten Voraussetzungen. Wer sich zum Beispiel für einen Fondssparplan entscheidet und den maximal geförderten Betrag von 400 Euro im Jahr anlegt, kann bis zu 80 Euro an Arbeitnehmersparzulage erhalten. Das entspricht 20 Prozent der VL-Einzahlungen.
Sind es weniger als 400 Euro, können Sie die VL-Beiträge aus dem eigenen Gehalt aufstocken, um die Zuschüsse zu erhöhen. Förderberechtigt bei der Anlage in Aktienfonds sind Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 20.000 Euro oder Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Bitte beachten Sie: Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Anlageform.
Die Laufzeit eines VL-Sparvertrags beträgt sieben Jahre. Davon zahlt man sechs Jahre ein, bis zum Ende des siebten Jahres ruht das Kapital. Danach können Sie frei darüber verfügen – oder das Geld wieder anlegen.
Tipp: Schon während der Ruhezeit können Sie einen neuen Vertrag abschließen. So lässt sich mit der Zeit ein kleines Vermögen aufbauen, das auch Ihre Altersvorsorge ergänzen kann.