Geliehene Gegenstände sind oft nicht versichert

Ihr Freund hat sich was richtig Gutes gekauft und Sie fragen ihn: „Kann ich mir mal Dein Mountainbike leihen?“ Was als harmlose Frage beginnt, kann zu einer unangenehmen Situation führen. Nämlich dann, wenn Sie sein Bike beschädigt zurückbringen. Dazu muss man wissen: Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt zwar bei Schäden, die Sie anderen durch Unachtsamkeit zufügen. Sie gilt aber im Normalfall nicht für geliehene Sachen. Den Schaden müssen Sie also selbst bezahlen. Das gilt übrigens auch, wenn Sie etwas gemietet, geleast oder gepachtet haben. Wollen Sie beispielsweise auf einer Party einen Film zeigen und mieten dazu einen Beamer, fällt ein Schaden bei den meisten Privat-Haftpflichtversicherungen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz. Entsprechend sorgsam sollte man mit geliehenen Sachen umgehen.

Das heißt aber nicht, dass die Versicherung eines solchen Risikos nicht möglich ist. Es gibt nämlich bei einigen Privat-Haftpflichtversicherungen Zusatzbausteine, die einen derartigen Schutz beinhalten. Falls das für Sie wichtig ist oder falls Sie öfter etwas ausleihen: Schauen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, ob das mit Ihrer Police abgedeckt ist. Möglicherweise können Sie den Zusatzbaustein gegen einen Aufpreis mitabsichern.