Im Februar kommt die IBAN für alle

Europa wächst bereits seit 2002 zu einem europäischen Wirtschaftsraum zusammen. Es begann mit der Einführung des Euro-Bargeldes. Zwei Jahre später hat die europäische Kreditwirtschaft damit begonnen, den Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen. Es entstand eine sogenannte „Single Euro Payments Area“, kurz: SEPA.

SEPA hat den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland verändert: Firmen- und Gewerbekunden, Kommunen und Vereine arbeiten bereits seit dem 1. Februar 2014 mit dem europaweit einheitlichen Zahlverfahren. Ab Februar 2016 wird SEPA auch für Privatkunden Pflicht.

Um auch künftig Zahlungen so bequem wie bisher ausführen zu können, unterstützten Sparkassen und Banken ihre Kunden tatkräftig bei der Umstellung auf die neuen SEPA-Zahlverfahren. Zum Beispiel wurden über alle Kundengruppen hinweg bereits Daueraufträge automatisch auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt. Auch bei Überweisungen und Lastschriften ändert sich für Privatpersonen wenig. Denn diese Verfahren ähneln sehr stark denen, die man bereits kennt – ganz gleich, ob im Online-Banking, an den SB-Terminals oder in der Filiale.

Dennoch müssen sich Verbraucher ab 1. Februar 2016 auf Änderungen einstellen: Anstelle der Kontonummer mit Bankleitzahl tritt unwiderruflich die IBAN: Am Anfang steht das Länderkennzeichen. Für Deutschland ist das „DE“. Es folgen eine zweistellige Prüfziffer, die achtstellige Bankleitzahl und die Kontonummer. Hat die Kontonummer weniger als zehn Stellen, wird sie mit Nullen aufgefüllt. Damit hat jede IBAN in Deutschland insgesamt 22 Stellen.

Die Prüfziffer schützt zum Beispiel vor Zahlendrehern oder Tippfehlern. Schleicht sich ein Fehler ein, stimmen Prüfziffer, Kontonummer und Bankleitzahl nicht mehr überein. Dann erhält der Kunde automatisch einen entsprechenden Hinweis von seiner Sparkasse oder Bank.

Die eigene IBAN findet jeder Kunde bereits heute auf seiner Bankkarte oder den Kontoauszügen. Wer Online-Banking nutzt, kann sie auch darüber abrufen.

Für Überweisungen benötigt man ab dem 1. Februar 2016 neben der eigenen IBAN auch die IBAN des Zahlungsempfängers. Diese kann zum Beispiel mit einem IBAN-Rechner ermittelt werden. Die meisten Sparkassen und Banken bieten IBAN-Rechner auf ihren Homepages an (z.B. die Sparkasse Karlsruhe Ettlingen: www.sparkasse-karlsruhe-ettlingen.de).

Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr musste man bisher den BIC („Business Identifier Code“), die internationale Bankleitzahl, angeben. Ab dem 1. Februar 2016 ist der BIC nicht mehr nötig und wie seit 1. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb Deutschlands tritt das IBAN-only Verfahren in Kraft. Dann sind auch Zahlungen ins SEPA-Ausland allein mit der IBAN möglich. Ausnahme: Zahlungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Schweiz, Monaco und San Marino) brauchen weiterhin den BIC.