Steuern, Sozialabgaben und Co.: was sich 2016 ändert

Neue Werte in der Sozialversicherung
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung wird die monatliche Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Im Westen beträgt sie nun 6.200 (statt bislang 6.050) Euro, in den neuen Bundesländern 5.400 (statt bisher 5.200) Euro. Gutverdiener müssen also höhere Beiträge zu diesen Versicherungen zahlen. Nur der über den Grenzbetrag hinausgehende Teil des Einkommens ist beitragsfrei.

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von aktuell 4.125 auf 4.237,50 Euro im Monat. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt zwar weiterhin stabil bei 14,6 Prozent (je 7,3 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Zusätzlich können die Krankenkassen aber von den Arbeitnehmern einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Dieser zusätzliche Beitragssatz erhöht sich 2016 von durchschnittlich 0,9 auf durchschnittlich 1,1 Prozent. Die Obergrenze für die Versicherungspflicht steigt von 54.900 auf 56.250 Euro jährlich.

Rund ums Kind
Das Kindergeld beträgt ab dem 1.1.2016 für das erste und zweite Kind monatlich 190 Euro, für das dritte Kind monatlich 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 221 Euro. Der Elternteil, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht, muss die eigene Steuer-Identifikationsnummer sowie die des Kindes angeben. Damit soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Doppelzahlungen kommt. Teilen Sie diese Angaben der Familienkasse auf jeden Fall schriftlich mit. Wenn Sie die Steuer-Identifikationsnummer nicht finden können, wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern.

Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 4.608 Euro. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag in Höhe von 2.640 Euro für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zu fünf Jahren beträgt ab dem Jahreswechsel 145 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren 194 Euro pro Monat. Mit diesem Geld sollen Alleinerziehende unterstützt werden, wenn das Kind keinen oder nicht rechtzeitig bzw. regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.

Neues im Zahlungsverkehr
Zum 1. Februar 2016 laufen die Übergangsbestimmungen der SEPA-Verordnung aus. Für Überweisungen in den Europäischen Wirtschaftsraum brauchen Sie die 22-stellige IBAN als Kontokennung. Bankleitzahl und Kontonummer reichen nicht mehr aus. Für Zahlungen in die Schweiz, Monaco und San Marino brauchen Sie zusätzlich noch die BIC (Internationale Bankleitzahl).

Und noch eine Änderung: American Express stellt den Verkauf von Reiseschecks ab 2016 ein. Amex-Reisechecks, die Sie noch haben, können Sie weiterhin weltweit bei Banken einlösen oder in Geschäften, Restaurants oder Hotels wie Bargeld einsetzen. Detaillierte Informationen zu den weltweiten Einlösestellen erhalten Sie unter www.americanexpress.com/useTC.

Automatischer Austausch von Informationen zu Finanzkonten
Die Bundesregierung will die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung erschweren. Erstmals ab dem Steuerjahr 2016 soll es zum automatisierten Datenaustausch nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz kommen. Das Bundeszentralamt für Steuern kann dann steuerrelevante Informationen nach einem globalen Standard austauschen.
Diese Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden betrifft nicht allein die EU-Mitgliedstaaten, sondern auch bestimmte Drittstaaten, darunter die Schweiz, Liechtenstein, Kanada sowie Staaten in der Karibik.

Höhere Renten
Ruheständler dürfen sich voraussichtlich zur Mitte des Jahres über einen deutlichen Anstieg der Renten freuen. Nach vielen vergleichsweise mageren Jahren soll es eine Rentenerhöhung von voraussichtlich vier Prozent geben. Ursache sind die gute Wirtschaftslage mit einer Rekordbeschäftigung und der niedrigsten Arbeitslosigkeit seit Jahrzehnten sowie das Lohnplus bei den Beschäftigten.