Freistellungsauftrag um Steuer-ID ergänzen

Jeder kann jährlich bis zu 801 Euro (Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 1.602 Euro) an Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinnen steuerfrei stellen, indem er seinem Geldinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt. Seit dem 1. Januar 2016 werden solche Auftrage nicht mehr berücksichtigt, wenn sie keine Steuer-ID enthalten. Banken und Sparkassen müssen dann Steuern einbehalten, obwohl ein Freistellungsauftrag vorliegt.

Teilen Sie also die Höhe der gewünschten Freistellung und die Steuer-ID möglichst schnell mit. Beachten Sie, dass die Summe aller Freistellungsaufträge die Grenze von 801 Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. 1.602 Euro (bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigt.

Ihre Steuer-ID finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Notfalls können Sie diese auch beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.