Jobverlust: Eine Abfindung ist keine Selbstverständlichkeit
Wenn der Job gekündigt wird, ist das meist ein großer Schock. Manche Arbeitnehmer meinen aber, sie hätten Glück im Unglück und der Arbeitgeber müsse nun eine ordentliche Abfindung zahlen, mit der sie die Zeit bis zum neuen Job oder bis zum Ruhestand gut überbrücken können. Vorsicht! Die Rechtslage ist komplizierter als gedacht.
Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine außerordentliche Zahlung an den Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes. Ein Rechtsanspruch auf Abfindung entsteht grundsätzlich erst, wenn dies in einem Sozialplan oder einem Aufhebungsvertrag geregelt ist. Die Abfindung gibt es in diesen Fällen meist nur, wenn der Mitarbeiter auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Der Arbeitgeber will mit der Zahlung Prozesskosten und -risiken vor dem Arbeitsgericht verringern.
Wie hoch fällt die Abfindung aus?
Da kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht, ist auch deren Höhe Verhandlungssache. Soll zum Beispiel ein Teil des Personals betriebsbedingt entlassen werden, verhandeln Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertreter die Sozialauswahl. Generell gilt: Wer lange dabei ist, älter ist und Angehörige versorgen muss, hat bessere Chancen, seinen Arbeitsplatz zu behalten. Für die Entlassungskandidaten wird die Höhe der Abfindung ausgehandelt. Sie fällt je nach Branche und Region unterschiedlich aus. Als grobe Faustregel gilt: Für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit gibt es ein halbes Bruttomonatsgehalt, wobei die Höhe oftmals noch nach dem Alter der Arbeitnehmer differenziert wird. Auch bei Kündigungen aus anderen Gründen gilt grob das halbe Bruttomonatsgehalt, falls das Gericht feststellt, dass die Kündigung nicht eindeutig zulässig war, und es zu einem Vergleich kommt.
Was geht an Steuern und Sozialversicherung ab?
Abfindungen müssen voll versteuert werden. Man sollte deshalb im Vorfeld ermitteln, wie viel von der Entschädigung netto bleiben wird. Damit die Steuerprogression durch die Abfindungszahlung nicht allzu sehr ansteigt, kann die sogenannte Fünftelregelung in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Abfindung insgesamt in einem Jahr gezahlt wird. Möglicherweise lohnt es sich, die Auszahlung auf das Folgejahr zu verschieben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte dann wesentlich niedriger sind. Um hier die optimale Lösung zu finden, sollten Sie auf jeden Fall einen Steuerberater konsultieren. Wenn die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, fallen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Was sagt die Arbeitsagentur dazu?
Wer die Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Die meisten dieser Verfahren enden jedoch nicht in einem Urteil. In einem gerichtlichen Vergleich akzeptiert der Beschäftigte dann im Gegenzug für die Abfindung die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses. Werden dabei jedoch die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen nicht eingehalten, riskiert der Arbeitnehmer eine Sperre beim Arbeitslosengeld von bis zu drei Monaten.