Denkmalgeschützte Immobilie: Das sollten Sie wissen
Ihr Traumhaus hat einen ganz besonderen Charme – aber auch ein uraltes Bad und zugige Fenster? An einem Denkmal muss vor dem Einzug oft eine Menge gemacht werden. Und die Kalkulation der Umbaukosten ist nicht einfach. Die Auflagen sind mitunter hoch und manchmal müssen besondere, auf den Denkmalschutz spezialisierte Handwerker beauftragt werden. Sprechen Sie deshalb einen Experten an, um die Kosten zu veranschlagen – und zwar unbedingt vor Ihrer Kaufentscheidung. Rechnen Sie ein Sicherheitspolster für unvorhersehbare Probleme ein.
So sieht das Verfahren aus
Vor umfangreichen Sanierungs- und Renovierungsarbeiten brauchen Sie eine denkmalrechtliche Genehmigung. Die Bestimmungen dafür unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In einem Ortstermin besichtigt ein Mitarbeiter der zuständigen Behörde (zum Beispiel vom Amt für Denkmalschutz) die Immobilie und bespricht mit Ihnen die beabsichtigte Baumaßnahme. Das Denkmalamt achtet darauf, dass die historische Bausubstanz geschont wird und das Erscheinungsbild sowie der ursprüngliche Charakter des Denkmals erhalten bleiben. Unproblematisch sind meist Modernisierungen, die das Innere des Denkmals betreffen. Geht es dagegen um Änderungen an der Fassade, um Aufstockung oder Anbauten, ist besondere Vorsicht geboten. Immerhin: Die Behörde ist bei genehmigten Maßnahmen verpflichtet, die finanzielle Belastung für den Bauherrn möglichst gering zu halten.
Steuerliche Vergünstigungen möglich
Steuerlich wird der Erhalt von Baudenkmalen gefördert. Von den Kosten der Baumaßnahmen, die zur Erhaltung als Denkmal oder zur sinnvollen Nutzung des Gebäudes erforderlich sind, können Sie innerhalb von zehn Jahren jedes Jahr bis zu neun Prozent als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen. Doch erkundigen Sie sich im Vorfeld genau: Ist nur die Fassade denkmalgeschützt, können Sie die Renovierungskosten für das Bad nicht von der Steuer absetzen.
Öffentliche Förderung in Anspruch nehmen
Die KfW fördert die energetische Sanierung zum Effizienzhaus, aber auch Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel den Austausch der Heizung oder die Erneuerung der Fenster. Nicht immer sind die anspruchsvollen Anforderungen bei einem Denkmal einfach zu erfüllen. Daher kommen unter Umständen die vereinfachten technischen Mindestanforderungen des KfW-Effizienzhauses Denkmal zur Geltung. Beantragen Sie die Mittel, bevor Sie mit den Baumaßnahmen beginnen. Darüber hinaus haben viele Kommunen und Landkreise eigene Fördermittel und -voraussetzungen.
Sie haben sich für die denkmalgeschützte Immobilie entschieden? Setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, um über die Finanzierung zu sprechen.