Wenn Falschparken oder Rasen im Ausland teuer wird
Mit dem Auto im Urlaub nach Frankreich, Spanien, Italien? Warum nicht. Gerade für Familien sind diese Länder von Deutschland aus gut mit dem Wagen zu erreichen. Allerdings: Wissen Sie, welche Verkehrsregeln im Ausland gelten – in den Ländern, die Sie durchqueren, und im Zielland? Es ist sinnvoll, sich damit vor der Abreise auseinanderzusetzen, denn wer gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss mit teils deftigen Strafen rechnen. In vielen europäischen Ländern werden Verstöße nämlich teurer geahndet als in Deutschland.
Falls Sie jetzt denken, dass Sie ja nach zwei Wochen weg sind und darum gar nicht bezahlen müssen, liegen Sie falsch. Denn Bußgelder, die Europäer in den EU-Ländern bekommen, können auch in Deutschland eingetrieben werden. Dazu müssen sie nur 70 Euro übersteigen. Das jedoch geht schnell: Denn erstens werden die Verfahrenskosten dazugerechnet und zweitens sind die Geldbußen in anderen Ländern hoch. Beispiel: Wer mit dem Handy am Ohr Auto fährt, zahlt in Deutschland 60 Euro, in Frankreich, Spanien oder den Niederlanden jedoch teils deutlich mehr. Ähnlich verhält es sich mit Geschwindigkeitsübertretungen oder wenn man mit Alkohol am Steuer erwischt wird. Speziell in diesem Fall unterscheiden sich die Promillegrenzen und die damit verbundenen Strafen gravierend.
Sie fühlen sich zu Unrecht gemaßregelt, beispielsweise weil Sie gar nicht gefahren sind? Dann sollten Sie einen deutschsprachigen Anwalt im Ausland einschalten, der in der Landessprache oder zumindest auf Englisch Ihre Einwände vorbringt. Beachten Sie aber, dass auch ein Anwalt Geld kostet. Und einige europäische Länder bieten großzügige Nachlässe, wenn man möglichst früh seinen Strafzettel begleicht. Im Zweifelsfall kann es also günstiger sein, schnell zu bezahlen. Das hat auch den Vorteil, dass es bei einer erneuten Einreise keine Probleme gibt: Denn wer einfach nicht bezahlt, muss damit rechnen, dass beispielsweise bei einer Passkontrolle am Flughafen, bei einer Verkehrskontrolle oder bei der Einreise mit dem Auto in ein anderes Land der offene Bußgeldbescheid aus dem Urlaub auffällt.
Außerdem kann sich das Land, in dem Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben, an das deutsche Bundesamt für Justiz wenden. Dort wird geprüft, ob die Summe tatsächlich über 70 Euro liegt, und auch, ob Sie die Möglichkeit hatten, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Ist das so, schreibt Ihnen das Bundesamt für Justiz einen Brief und fordert Sie auf, Stellung zu beziehen und gegebenenfalls die Summe zu überweisen.
Was nicht geht: Während Bußgeldbescheide grenzüberschreitend durchgesetzt werden können, gilt dies nicht für Fahrverbote: Sie sind jeweils nur in dem Land gültig, in dem sie ausgesprochen werden. Punkte in Flensburg bekommen Sie für Verkehrssünden im Ausland übrigens nicht.