Diebstahl am Arbeitsplatz: Wer haftet?

Wer glaubt, dass das Büro ein relativ sicherer Ort ist, kann sich täuschen. Ob durch Kollegen oder externe Langfinger – immer kommt es zu Diebstählen am Arbeitsplatz. Weitere schlechte Nachricht für Arbeitnehmer: Der Chef muss den Schaden nur in eng begrenzten Fällen ersetzen. Das wird gerichtlich immer wieder bestätigt. So auch im Fall eines Krankenhausmitarbeiters, der seinen Arbeitgeber – vergeblich – auf Schadenersatz verklagte (Landesarbeitsgericht Hamm, Az. 18 SA 1409/15).

Zwar hat der Arbeitgeber eine sogenannte Fürsorgepflicht. Das heißt, er muss seine Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren bewahren. Er ist gleichzeitig auch für den Schutz deren Eigentums verantwortlich. Das gilt jedoch nur für Dinge, die der Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar für seine Arbeit braucht, etwa das eigene Werkzeug oder das Diensthandy. Dazu zählen auch Sachen, die er mit sich führen muss, zum Beispiel den Geldbeutel und das Monatsticket für die Fahrt zur Arbeit.

Die Haftung des Arbeitgebers endet jedoch, wenn er dem Mitarbeiter die Möglichkeit gegeben hat, die mitgebrachten Wertgegenstände zu verschließen, zum Beispiel in einem Spind oder in einem Rollcontainer.

Hinweis: Womöglich kann sich der Bestohlene einen Teil des Schadens über die Hausratversicherung zurückholen, sofern das sein Tarif abdeckt. Denn im Rahmen der sogenannten Außenhaftung können so auch Dinge versichert sein, die am Arbeitsplatz gestohlen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Gegenstände in einem verschlossenem Behältnis oder einem verschlossenem Raum befunden haben. Dann spricht man auch von einem Einbruchdiebstahl.

Fazit 1: Nehmen Sie keine wertvollen Gegenstände oder sehr hohe Bargeldbeträge mit an den Arbeitsplatz. Zumindest dann nicht, wenn sie keine sichere Verwahrung dafür haben.

Fazit 2: Prüfen Sie Ihre Hausratversicherung und erweitern Sie den Schutz für solche Fälle, falls Ihnen das wichtig ist. Bedenken Sie jedoch, dass für die Erstattung generell strenge Obergrenzen gelten. Außerdem müssen die Wertgegenstände sicher verwahrt worden sein. Klaut jemand Ihr Handy, das offen auf dem Schreibtisch liegt, hilft der beste Tarif nicht.