Job gekündigt? Diese Rechte haben Sie

Wenn Sie seit mindestens sechs Monaten in einem Betrieb mit zehn oder mehr Mitarbeitern arbeiten, profitieren Sie in der Regel vom Kündigungsschutzgesetz. Ihre Rechte hängen außerdem vom Kündigungsgrund des Arbeitgebers ab.

Die Formen der Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung, zum Beispiel bei Auftragsmangel oder nach innerbetrieblichen Umstrukturierungen. Hier ist der Arbeitgeber zu einer Sozialauswahl verpflichtet. Berücksichtigt werden müssen dabei vor allem das Alter des Mitarbeiter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und mögliche Unterhaltspflichten. Besonderen Schutz genießen schwerbehinderte Arbeitnehmer, Betriebsräte und Schwangere.

Die verhaltensbedingte Kündigung, zum Beispiel nach einer Beleidigung des Chefs oder bei anhaltender Arbeitsverweigerung. Diese Form setzt im Normalfall eine Abmahnung voraus.

Die personenbedingte Kündigung, zum Beispiel wegen längerer bzw. häufiger kurzfristiger Krankheit. Hier ist keine vorherige Abmahnung erforderlich. Eine negative Prognose macht es dabei dem Arbeitgeber einfacher, die Kündigung zu begründen. Sein Argument: Der Mitarbeiter wird auch künftig nicht in der Lage sein, den Arbeitsvertrag zu erfüllen. Das könnte beispielsweise bei einem Fahrer zutreffen, dem wegen Alkoholabhängigkeit für längere Zeit der Führerschein abgenommen wurde.

Für alle Kündigungsgründe gelten im Regelfall die Kündigungsfristen, die Gesetz, Tarif- oder Arbeitsvertrag vorsehen. Nur in seltenen Fällen darf ein Mitarbeiter fristlos vor die Tür gesetzt werden, etwa nach einem Diebstahl.

Sichern Sie Ihre Ansprüche

Eine Entlassung müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Versuchen Sie, Ihren Arbeitgeber mit guten Argumenten umzustimmen. Gelingt dies nicht, empfiehlt sich unter Umständen der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Für eine Klage vor dem Arbeitsgericht haben Sie jedoch nur drei Wochen Zeit. Gerechnet wird ab dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben. Übrigens: In der ersten Instanz zahlen die Konfliktparteien die Anwaltskosten und gegebenenfalls den Gutachter selbst. Die Gerichtskosten muss der Verlierer übernehmen. Da ist es gut, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Auch die Gewerkschaft unterstützt ihre Mitglieder.

Vermeiden Sie Sperrzeiten

Gehen Sie nach einer Kündigung umgehend zur Arbeitsagentur. Melden Sie sich als arbeitsuchend und geben Sie die Zeit an, ab der Sie voraussichtlich arbeitslos sein werden. Sonst droht eine Sperrzeit, während der Sie kein Arbeitslosengeld (ALG) erhalten. Anspruch auf ALG I haben Sie, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Unter Umständen gelten kürzere Fristen. Detaillierte Informationen finden Sie bei der der Bundesagentur für Arbeit.