Online geschlossene Verträge online kündigen
Können Sie sich noch erinnern, wie Sie Ihren Mobilfunk- oder Stromtarifvertrag abgeschlossen haben? Richtig, wahrscheinlich übers Internet, vielleicht auch am Telefon. Und haben Sie schon einmal versucht, diesen zu kündigen? Dann wissen Sie, dass das bisher ein Problem war: E-Mail oder SMS wurde nicht anerkannt, oft genügte auch das Fax nicht. Es musste bei vielen Firmen ein unterschriebener Brief sein und am besten geschickt per Einschreiben, damit er nicht verloren gehen konnte. Das hat sich zum 1. Oktober geändert. Jetzt können Sie Verträge, die Sie online geschlossen haben, auch online kündigen. Dazu gehören beispielsweise Verträge mit Ihrem Mobilfunk-, DSL-, Kabel-, Gas- oder Stromanbieter sowie die Mitgliedschaft in einem Datingportal. Wichtig ist allerdings, dass Sie als Vertragsinhaber zu erkennen sind und dass ersichtlich ist, dass Sie Ihren Vertrag kündigen möchten.
Sollte der Vertragspartner behaupten, dass eine Online-Kündigung nicht möglich ist, verweisen Sie ihn auf das Urteil vom LG München I, Urteil vom 12.05.2016, Az. 12 O 18874/15, oder an die Verbraucherzentrale Niedersachsen und wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe oder einen Rechtsanwalt.
Wo noch immer die Schriftform nötig ist
Aber Achtung: Sie können nicht jeden Vertrag auf diese Art und Weise kündigen. Wollen Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen oder den Arbeitsplatz kündigen, müssen Sie noch immer einen Brief schicken, der unterschrieben ist. Und den schicken Sie am besten noch immer per Einschreiben, dann kann niemand sagen, der Brief sei nicht rechtzeitig angekommen.