So gehen Sie mit Cold Calls um

eingestellt von Iris Alba am 29. August 2017

Unerwünschte Werbeanrufe können sehr nervig sein. Doch man muss nicht alles gefallen lassen. Lesen Sie hier, wie Sie sich gegen Cold Calls wehren.

Bei Marketingexperten gilt Telefonwerbung als erfolgreiche Methode, um die eigenen Dienstleistungen oder Produkte zu vermarkten. Daher beauftragen Unternehmen Callcenter, um zum Beispiel Zeitschriftenabonnements, neue Stromtarife oder Tiernahrung anzupreisen. Im Gespräch wird der Angerufene dann häufig zum Vertragsabschluss gedrängt.

Doch es ist gesetzlich verboten, Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Fehlt die vorherige Zustimmung, spricht man von einem Cold Call. Es ist auch nicht erlaubt, die Einwilligung zu Beginn des Telefonats einzuholen. Außerdem verboten ist es, die Rufnummer zu unterdrücken.

Was tun, wenn es klingelt?

Einfach auflegen, wenn Sie einen Cold Call erhalten haben, reicht vermutlich nicht. Dann wird Ihre Telefonnummer gespeichert und Sie landen in der Wiedervorlage für einen erneuten Anruf. Ihre Chance, aus dem Computer des Callcenters gelöscht zu werden, sollte steigen, wenn Sie sich auf ein kurzes Gespräch einlassen. Fragen Sie nach dem Namen des Mitarbeiters und des Callcenters und ob eine Erlaubnis für den Anruf vorliegt. Verbitten Sie sich weitere Anrufe. Machen Sie klar, dass Sie ansonsten die Bundesnetzagentur einschalten werden. Damit zeigen Sie, dass Sie Ihre Rechte kennen und die Absicht haben, sie auch durchzusetzen.

Oft klingelt es nur einmal, bevor Sie rangehen können. Ziel dieser sogenannten Ping-Anrufe ist, Sie zum Rückruf zu verleiten. Dann landen Sie unter Umständen in einer teuren Hotline.

Was macht die Bundesnetzagentur?

Im vergangenen Jahr gab es fast 30.000 Beschwerden von Verbrauchern wegen verbotener Werbeanrufe bei der dafür zuständigen Bundesnetzagentur. Die Behörde kann bei unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen. Ein Anbieter, der mit einschüchternden Anrufen Tiernahrung an den Mann bringen wollte, wurde zu einer Strafe von 150.000 Euro verdonnert. Ein Stromkonzern und ein Callcenter wurden in einem anderen Fall mit Bußgeldern von insgesamt 100.000 Euro belegt. Diese Strafen sind noch nicht rechtskräftig. Eine Rufnummernunterdrückung kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

Sie haben einen Cold Call erhalten? Unerwünschte Werbeanrufe können Sie über diesen Link der Bundesnetzagentur melden.