Arbeitnehmer: So präsentieren Sie sich gut im Netz
Sie suchen einen neuen Arbeitsplatz? Dann sollten Sie darauf achten, wie Sie sich im Internet präsentieren. Viele Personaler informieren sich in den sozialen Medien über mögliche Mitarbeiter. Daher sollten Sie auf Twitter, Instagram und Co. ein gutes Bild abgeben. Worauf Sie achten und was Sie vermeiden sollten.
Wer in den sozialen Netzwerken einen positiven Eindruck hinterlässt, erhöht seine Chancen auf den Job. Am besten suchen Sie erst einmal Ihren Namen mit der Suchmaschine. Wenn gleich bei den ersten Treffern etwas Negatives auffindbar ist, sollten Sie handeln. Seien Sie aktiv, denn neue Einträge im Internet verdrängen in den Suchmaschinen ältere.
Wenn Sie in Deutschland arbeiten, empfiehlt sich ein Account bei Xing, einem Netzwerk für berufliche Kontakte. Das internationale Pendant ist LinkedIn. In beiden Netzwerken können Sie Profile anlegen, sich mit Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten präsentieren und an Fachdiskussionen teilnehmen. So beweisen Sie Ihre fachliche Kompetenz. Achten Sie aber darauf, dass Ihre Angaben in den sozialen Netzwerken mit denen übereinstimmen, die Sie in Ihrem Lebenslauf machen!
Vorsicht bei Kritik im Netz
Falls Sie auch privat in den sozialen Medien unterwegs sind, achten Sie darauf, was Sie preisgeben. Unternehmen sehen es nicht gern, wenn Mitarbeiter sich abfällig äußern. Beschimpfen Sie Vorgesetzte nicht im Netz. Auch wenn Ihre Kritik berechtigt sein sollte: Ein Post auf Facebook und Co. ist nicht der richtige Weg, sie zu äußern.
Dies sollten Sie beachten:
- Trennen Sie Privates strikt von Beruflichem.
- Machen Sie deutlich, dass Sie Ihre persönliche Meinung äußern.
- Verzichten Sie auf geschmacklose Witze.
- Unterlassen Sie drastische Meinungsäußerungen und Hetze.
- Fragen Sie sich stets, wie Ihre Meinungsäußerung, Ihr Witz oder das Foto der letzten Party auf andere wirken könnte. Verzichten Sie lieber auf einen Post.
Viele Unternehmen haben einen Kodex für das Verhalten ihrer Mitarbeiter im Netz formuliert. Denn schließlich fällt es auf den Arbeitgeber zurück, wenn ein Mitarbeiter ausfällig wird.