Bußgeldbescheid aus dem Ausland – und nun?

eingestellt von Iris Alba am 21. August 2018

 

Sie haben ein Schild mit einem Tempolimit übersehen und sind geblitzt worden? Das kann teuer werden, vor allem im Ausland. Was Sie beachten sollten.

Auf Reisen können auch kleinere Verstöße teuer werden. Sie haben in den Niederlanden geparkt, ohne ein Parkticket zu lösen? Das kostet mindestens 95 Euro. Sie waren auf der Autobahn in der Schweiz 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs? Dann sind Sie mit mindestens 155 Euro dabei.

Betragen Bußgeld und Bearbeitungsgebühren mindestens 70 Euro, gibt die ausländische Behörde den Vorgang an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn weiter. Dessen Mitarbeiter prüfen den Vorgang und stellen den Bußgeldbescheid aus. In einigen Fällen können ausländische Behörden auch direkt auf die deutschen Fahrzeughalter zugehen.

Das Vollstreckungsverfahren ist im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) geregelt. In Deutschland werden Geldsanktionen aus allen EU-Ländern vollstreckt, die den sogenannten EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) umgesetzt haben. Das sind 27 Länder, nur Griechenland ist nicht dabei. Bußgelder aus Ländern wie der Schweiz oder Norwegen, die nicht zur EU gehören, können nicht vollstreckt werden.

Mit Österreich gibt es ein besonderes Abkommen, sodass hier auch schon Bescheide ab 25 Euro auf Sie zukommen. Punkte in Flensburg bekommen Sie hingegen nicht. Auch Fahrverbote gelten nur in dem Land, in dem Sie gegen die Regeln verstoßen haben.

Wie können Sie Einspruch einlegen?

Wenn der Bußgeldbescheid in Ihren Augen nicht gerechtfertigt ist, weil Sie beispielsweise in der fraglichen Zeit gar nicht im Ausland waren, können Sie Einspruch einlegen. Diesen müssen Sie in der jeweiligen Landessprache verfassen.

Und wenn die Forderung unter 70 Euro liegt?

Dann sollten Sie ebenfalls zahlen, vor allem dann, wenn Sie wieder in das Land reisen möchten. Denn solange der Vorfall nicht verjährt ist, was beispielsweise in Spanien vier und in Italien fünf Jahre dauert, bleiben die dortigen Behörden am Ball. Sie können Ihr Auto sogar vorübergehend stilllegen. Einige Länder beauftragen übrigens Inkassounternehmen. Diese sind jedoch nicht befugt, das Geld bei Ihnen einzutreiben. Dies darf nur das Bundesamt für Justiz.

Egal, wohin die Reise geht: Vor Unannehmlichkeiten schützen Sie sich am besten, indem Sie sich an die Regeln halten.