Wenn der Flieger Verspätung hat

Da freut man sich auf den Urlaub – und dann das: Der Flieger hat erst Verspätung, dann hebt er gar nicht mehr ab. Zumindest nicht am angekündigten Tag. Damit geht nicht nur Urlaubszeit verloren, eine solche Situation ist auch mit Unannehmlichkeiten verbunden: Was, wenn der Mietwagen am Zielort am nächsten Tag nicht mehr verfügbar ist? Außerdem hast du schließlich für das Hotel bereits bezahlt. Eigentlich sollten sich Passagiere darum keinen Kopf machen müssen, denn die EU-Fluggastrechteverordnung sieht für diese Situationen Ausgleichszahlungen vor. Das Problem: Manche Fluggesellschaften zahlen einfach nicht.

Wie du dein Geld bekommst

Nimm zuerst mit der Airline Kontakt auf. Oft geht das über ein Online-Formular der Airline im Netz. Das Europäische Verbraucherzentrum hat eine Liste der Formulare im Netz zusammengestellt. Du kanns auch das Formular des ADAC nutzen. Setze eine Frist von zwei Monaten.

Verstreicht diese Frist oder du bekommst keine Antwort, solltest du die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr einschalten. Das geht natürlich nur, wenn die betreffende Fluggesellschaft bereit ist, ein Schlichtungsverfahren zu akzeptieren. Falls die von dir gewählte Fluggesellschaft sich daran nicht beteiligt, wäre die Europäische Verbraucherzentrale der nächste Ansprechpartner oder direkt das Bundesjustizamt. Während des Schlichtungsverfahrens kann der Fall nicht verjähren. Falls du mit dem dort erzielten Ergebnis nicht einverstanden bist, kannst du einen Schritt weitergehen. Das Schlichtungsverfahren kostet dich nichts.

Führt auch das nicht weiter, solltest du einen Anwalt oder Inkassodienst beauftragen. Diese sogenannten Fluggasthelfer verlangen Provisionen. Damit sie tätig werden, muss der Kunde nachweisen, dass der Flug verspätet war oder ganz ausgefallen ist. Diese Inkassofirmen werden nur dann tätig, wenn es eine Aussicht auf Erfolg gibt. Stiftung Warentest hat eine Liste ins Netz gestellt. Die Kosten für den Anwalt dagegen muss die Fluglinie übernehmen, wenn sie vor Gericht verliert. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte dort nachfragen, ob sie die Kosten für den Gang zum Anwalt und vor Gericht übernimmt.

Das ist dein gutes Recht

Damit die EU-Fluggastrechteverordnung greift, musst du entweder in der EU gestartet sein oder der Sitz der Airline muss in der EU liegen. Dann bekommst du ab drei Stunden Verspätung je nach Strecke 250 bis 600 Euro zurück. Du kannst außerdem entstandene Taxikosten oder den Preis für eine Hotelübernachtung ansetzen, wenn sie in Zusammenhang mit der Verspätung oder dem Ausfall des Fliegers entstehen. Das Europäische Verbraucherzentrum hat zusammengestellt, in welcher Situation dir was zusteht.

Allerdings spielt auch eine Rolle, was der Grund für die Verspätung war. Bei außergewöhnlichen Umständen muss eine Fluglinie nämlich nicht zahlen. Dazu gehört beispielsweise ein Systemausfall am Flughafenterminal oder Vogelschlag. Manchmal gibt es aber auch Grauzonen. Die Stiftung Warentest hat eine Urteilsliste im Netz veröffentlicht. Du solltest dich von der Aussage der Fluglinie, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, jedoch nicht abschrecken lassen. Frage in diesem Fall lieber einen Rechtsexperten.

Übrigens: Falls du keine Rechtsschutzversicherung hast: Sprich deinen Sparkassenberater an. Er hilft dir, die passende Versicherung zu finden.