PSD2 – Was Online-Shopper und Online-Banking-Nutzer wissen müssen

Ab 14.09.2019 tritt die neue Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“ in Kraft Die Abkürzung steht für „Payment Services Directive 2“ und ist eine europäische Zahlungsverkehrsrichtlinie mit dem Ziel, das Online-Banking und die Kreditkartenzahlungen online sicherer zu gestalten.

Damit Sie sich optimal auf den 14. September vorbereiten können, fassen wir die wichtigsten Änderungen im Folgenden für Sie zusammen:

Ihr Online-Banking wird sicherer und komfortabler

Bisher benötigen Sie im Anmeldevorgang lediglich Ihren Anmeldenamen und Ihre PIN. Erst wenn Sie beispielsweise eine Überweisung in Auftrag geben möchten, werden Sie aufgefordert, eine TAN einzugeben. Dabei nutzen Sie zwei Sicherheitsfaktoren, bestehend aus den Kategorien Wissen und Besitz: Ihr Anmeldename und eine TAN.

Um auch in Zukunft Ihr Online-Banking abzusichern, sieht die PSD2-Richtlinie vor, diese 2-Faktor-Authentifizierung noch häufiger einzusetzen.

Neu: Spätestens alle 90 Tage ist beim Anmeldevorgang zusätzlich die Eingabe einer TAN erforderlich. Auch der Abruf Ihrer Umsatzdaten wird stärker abgesichert: Beim Abruf von Umsätzen, welche mehr als 90 Tage zurückliegen, werden Sie nun ebenfalls aufgefordert, eine TAN einzugeben.

Um das Online-Banking weiterhin sicher aber gleichzeitig auch mit Komfortfunktionen auszustatten, können Sie die TAN-freie Zusatz-Option aktivieren. Nach einer Aktivierung wird dann bspw. für bestimmte Überweisungsvorgänge an Sie selbst keine TAN-Eingabe erforderlich. Sie finden diese Funktion im Online-Banking unter „Service“, „PIN/TAN-Verwaltung“, „TAN-freie Überweisungen“.

Kreditkartenzahlungen online

Bisher legitimieren Sie sich bei Kreditkartenzahlungen in Online-Shops mit Ihrer Kreditkartennummer, den Prüfziffern auf der Rückseite sowie Angaben zur Gültigkeit.

Um diese Online-Kreditkartenzahlungen noch besser abzusichern, kommt künftig auch hier die 2-Faktor-Authentifizierung zum Einsatz. Damit diese erfüllt werden kann, wird für Online-Zahlungen das Legitimationsverfahren „3D-Secure“ (Mastercard® Identity Check™ oder Visa-Secure) wichtig.

Eine Freigabe Ihrer jeweiligen Kreditkartenzahlung wird zukünftig damit entweder per kostenfreier App (mittels Fingerabdruck oder PIN) oder kostenpflichtiger mTAN abgesichert.

Damit Sie auch nach dem 14.09.19 überall online mit Ihrer Kreditkarte bezahlen können, sollten Sie sich rechtzeitig für das Verfahren registrieren. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter www.sparkassen-kreditkarten.de/sicherheit

Kontozugriffe durch Drittdienste

Beim Online-Shopping können Sie in der Regel aus verschiedenen Zahlungsarten wählen. Unter anderem können Sie über Zahlungsdienste Ihre Zahlung in Ihrem Namen durchführen lassen.

Mit PSD2 ist es sogenannten Kontoinformationsdiensten nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung möglich, auch Kontodaten abzurufen und auszuwerten. Auf Basis dieser Auswertung möchte Ihnen der von Ihnen gewählte Kontoinformationsdienst beispielsweise unterschiedliche Dienstleistungen unterbreiten.

Vorsicht beim Umgang mit Kontoinformationsdiensten

Sofern Sie einen Kontoinformationsdienst in Anspruch nehmen ist dieser dazu berechtigt, Ihre Autorisierung mittels der Zugangsdaten zum Online-Banking wie Anmeldename, PIN und TAN abzufragen. Durch Eingabe einer TAN wird der Kontoinformationsdienst ermächtigt, bis zu einem Jahr rückwirkend, für die Dauer von 90 Tagen und bis zu viermal täglich einen Blick auf Ihr Konto zu werfen.

Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen generell einen sensiblen Umgang mit der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte.

Wichtig:

Im Online-Banking wird Ihnen die neue Funktion zur Verfügung gestellt, mit der Sie die Kontozugriffe ganz bequem einsehen, verwalten und bei Bedarf auch widerrufen können. Achten Sie genau darauf, wem und zu welchem Zweck Sie erlauben, Ihre Kontodaten abzurufen oder Zahlungen von Drittdiensten auslösen zu lassen.

In unserer Checkliste haben wir die wichtigsten Fragen für Sie zusammengefasst.

Unsere Autorin: Morin Gayer, Sparkasse Karlsruhe