Sparkasse Karlsruhe nimmt ihre soziale Verantwortung ernst

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ – so ist es im Grundgesetz verankert. Ob die geltenden Vorschriften zugunsten der 55 schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitern, die in der Sparkasse Karlsruhe arbeiten, erfüllt werden – darüber wacht neben dem Personalrat die Schwerbehindertenvertretung der Sparkasse Karlsruhe. Wir haben hierzu mit dem Personalratsvorsitzenden der Sparkasse Karlsruhe, Arthur Sharp, gesprochen.

Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße auf den Schutz und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen. Die Sparkasse Karlsruhe hat neben dem Personalrat eine Schwerbehindertenvertretung. Wie viele Mitglieder hat diese und was sind ihre Aufgaben?
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten Beschäftigten in der Sparkasse und besteht aus einer Vertrauensperson und einer Stellvertreterin. Die Aufgaben sind vielfältig, um nur ein paar Beispiele zu nennen:

  • Bei Fragen, Anregungen oder Problemen vertritt die SBV die Interessen der Menschen mit Behinderung und sorgt in berechtigten Fällen durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber dafür, dass Abhilfe geschaffen wird, um so die Integration innerhalb der Sparkasse zu fördern (Vermittlerfunktion).
  • Die SBV hat vor allem darüber zu wachen, dass die zu Gunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen durchgeführt werden und dass der Arbeitgeber die ihm nach dem Sozialgesetzbuch IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt (Überwachungsfunktion).
  • Die SBV sorgt gemeinsam mit der Sparkasse für präventive Maßnahmen, damit bei allen Mitarbeitern keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen (Vorsorgefunktion).
  • Die SBV nimmt an den Personalratssitzungen teil und hat dabei in der Regel eine beratende Funktion. Wenn es zu einer Abstimmung zu einer Angelegenheit kommt, die einen   schwerbehinderten Arbeitnehmer betrifft, hat die SBV ein Stimmrecht.
  • Die SBV nimmt an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil.

Das klingt nach sehr viel Arbeit für die Schwerbehindertenvertretung. Machen die das alles neben der täglichen Arbeit?
Ja. Um die genannten Aufgaben erfüllen zu können, braucht es auch fundiertes Fachwissen, zum Beispiel rechtliche Grundlagen, sowie einige Fertigkeiten wie Verhandlungsgeschick und Organisationstalent. Diese Kenntnisse und Skills müssen zunächst aufgebaut und ständig auf dem Laufenden gehalten werden – neben der täglichen Arbeit.

Kann sich jeder Beschäftige der Sparkasse als Schwerbehindertenvertreter aufstellen lassen oder muss man eine bestimmte Qualifikation mitbringen?
Im Grunde kann sich jeder Mitarbeiter zur Wahl stellen. Als Neuling im Amt bietet sich an, sich mit einem Grundkurs fit zu machen. Später lässt sich das Fachwissen mit Aufbaukursen vertiefen. Hier bietet das Integrationsamt ein breit gefächertes Kursprogramm an.

Wie geht die Sparkasse bei Bewerbungen von behinderten Menschen vor? Werden diese bei gleicher Qualifikation und Eignung vorrangig berücksichtigt?
Jede Bewerbung von Schwerbehinderten wird der Schwerbehindertenvertretung vorgelegt. Bei Vorstellungsgesprächen nehmen ein Vertreter des Personalrats sowie die Schwerbehindertenvertretung teil. Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt. Dies gilt auch bei internen Stellenbesetzungen / Versetzungen.

Stimmt es, dass schwerbehinderte Menschen nicht gekündigt werden dürfen?
Nein, eine Kündigung ist möglich, aber an viele Bedingungen geknüpft. Vor Ausspruch der Kündigung benötigt man die Zustimmung des Integrationsamtes sowie die Stellungnahme des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung.

Können Sie uns anhand eines Beispiels aufzeigen, wie die SBV bei der Sparkasse Karlsruhe konkret die Interessen von Mitarbeitern vertritt?
Es kommt vor, dass Kolleginnen/Kollegen z. B. aus gesundheitlichen Gründen langzeiterkrankt fehlen. Die SBV hilft dann beim beruflichen Wiedereinstieg, erarbeitet ggf. einen konkreten Einarbeitungsplan aus, der auf die Defizite des Einzelnen zugeschnitten ist und berät bei der Ausstattung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen, damit diese die notwendigen technischen Arbeitshilfen erhalten, um ihre Arbeit weiter ausführen zu können.