Wohnungsbauprämie ab 2021 mit dreifachem Vorteil

Ende vergangenen Jahres hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Verbesserung der Wohnungsbauprämie auf den Weg gebracht. Mit dieser Prämie fördert der Staat seit 1952 diejenigen, die Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Die Grundidee ist zeitlos: Auch ohne üppiges Einkommen kann Vermögen aufgebaut werden.

Zuletzt war diese staatliche Subvention allerdings aus dem Fokus geraten. Der Grund: Seit 1996 war die Förderhöhe nicht mehr angehoben worden. Und das bei steigenden Gehältern. Die Folge: Vergab der Staat 2010 noch 514,5 Millionen Euro an Wohnungsbauprämie, waren es 2018 noch lediglich 162,1 Millionen Euro. Kein Wunder, denn teilweise haben selbst Berufsanfänger keinen Anspruch mehr auf die Prämie, weil ihr Gehalt die Einkommensgrenze für die Förderberechtigung überschreitet.

Was sich ab 2021 konkret ändert

Die Förderung des gezielten Sparens für Wohneigentum wird ab 2021 wieder attraktiver und erreicht dank einer Anhebung der Einkommensgrenzen deutlich mehr Menschen. Die Maßnahmen der Bundesregierung im Überblick:

  • Die Einkommensgrenzen werden um fast 37 Prozent auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Paare angehoben. Das zugehörige Bruttoeinkommen kann noch um einiges darüberliegen, da bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge abgezogen werden. Aufschluss über die Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt der letzte Steuerbescheid.
  • Der maximal förderfähige Sparbetrag erhält ebenfalls einen Inflationsausgleich. Er steigt von aktuell 512 auf 700 Euro für Singles und von 1024 auf 1400 Euro für Paare.
  • Der Fördersatz wird zugleich von 8,8 auf 10 Prozent erhöht.

Ein Rechenbeispiel: Hat ein Alleinstehender bislang 8,8 Prozent Förderung auf eine maximale Sparsumme von 512 Euro erhalten, so resultierte daraus eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 45,06 Euro. Ab Januar 2021 werden 10 Prozent auf eine Sparsumme von höchstens 700 Euro gefördert. Damit steigt der maximale staatliche Sparzuschuss für Singles um fast 25 Euro auf 70 Euro. Entsprechend erhöht sich der Betrag bei Verheirateten um rund 50 Euro auf 140 Euro. In beiden Fällen erhöht sich der Förderbetrag um über 50 Prozent. Dies gilt nicht nur für neu abgeschlossene Bausparverträge. Auch Altverträge erhalten die neue Prämie automatisch ab dem Sparjahr 2021.

Wie Sie die staatliche Prämie beantragen

Wer die Förderung erhalten will, muss pro Kalenderjahr mindestens 50 Euro in einen förderfähigen Vertrag einzahlen. In der Regel ist dies ein Bausparvertrag mit einer meist sechs bis acht Jahre dauernden Ansparphase. Alternativ kann zum Beispiel auch der Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften unter bestimmten Umständen gefördert werden.

Wenn Sie einen Bausparvertrag haben, schickt Ihnen Ihre Bausparkasse das Antragsformular für die Wohnungsbauprämie jedes Jahr zusammen mit Ihrem Kontoauszug zu. Das Formular senden Sie ausgefüllt dorthin zurück. Wenn Sie den Antrag in einem Jahr einmal vergessen, macht das nichts. Sie können die Prämie auch noch zwei Jahre rückwirkend beantragen. Die Bausparkasse leitet den Antrag an das zuständige Finanzamt weiter. Die Wohnungsbauprämie muss jedes Jahr neu bei der Bausparkasse beantragt werden – bis zum Ende der Ansparphase. Anschließend wird die Wohnungsbauprämie für alle vergangenen Jahre auf einen Schlag ausgezahlt.

Sie müssen allerdings nachweisen, dass die Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum. Können Sie das nicht, müssen Sie die Prämie an den Staat zurückzahlen. Lediglich bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen. Diese Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen.

Auch wer unmittelbar eine Immobilie finanzieren möchte, kann von der Wohnungsbauprämie profitieren. Dies funktioniert mit einem Bausparkombikredit. Dabei wird eine Vorfinanzierung abgeschlossen, die zunächst nicht getilgt wird. Stattdessen fließen entsprechende Zahlungen als Sparleistungen auf einen Bausparvertrag, der dann mit der Zuteilung die Vorfinanzierung ablöst. Die Einzahlungen auf den Bausparvertrag sind bis zur Zuteilung förderfähig.

Wohneigentum schützt vor Altersarmut

Bausparer haben gegenüber Nichtbausparern in Sachen Wohneigentum klar die Nase vorn. Das belegt eine Studie des Forschungsinstituts Empirica für die Landesbausparkassen. Bausparer legen bei selbem Einkommen Monat für Monat höhere Beträge zurück und kommen deshalb durchschnittlich zwei Jahre früher zum Eigenheim. Zudem zweigen Menschen, die in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus leben, nach Berechnungen des Instituts DIW durchschnittlich lediglich 15 Prozent ihres Nettoeinkommens fürs Wohnen ab, Mieter dagegen 34 Prozent. Bei den von Experten erwarteten tendenziell sinkenden Renten aufgrund es demografischen Wandels bedeutet Wohneigentum zugleich Schutz vor Altersarmut. Die Reform der Wohnungsbauprämie leistet dazu einen nicht zu unterschätzenden Beitrag.

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