Freistellungsauftrag um Steuer-ID ergänzen

eingestellt von Iris Alba am 20. Januar 2016

Jeder kann jährlich bis zu 801 Euro (Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 1.602 Euro) an Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinnen steuerfrei stellen, indem er seinem Geldinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt. Seit dem 1. Januar 2016 werden solche Auftrage nicht mehr Mehr lesen