Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen. Sie betragen nun monatlich 6.350 Euro im Westen und 5.700 Euro im Osten. Bis zu diesen Grenzen wird das Bruttoentgelt zur Berechnung der Beiträge Mehr lesen