Neue Werte in der Sozialversicherung
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung wird die monatliche Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Im Westen beträgt sie nun 6.200 (statt bislang 6.050) Euro, in den neuen Bundesländern 5.400 (statt bisher 5.200) Euro. Gutverdiener müssen also
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