Sammeln Sie ab sofort alle Krankheitskosten!

eingestellt von Iris Alba am 9. Juni 2015

Bislang können Steuerzahler Krankheitskosten nur dann als sogenannte „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen, wenn die individuelle Grenze der „zumutbaren Belastung“ überschritten ist. Nun muss der Bundesfinanzhof in zwei anhängigen Verfahren entscheiden, ob die Krankheitskosten bereits ab dem ersten Euro Mehr lesen